Nr. 33 17.08.1842
Seite 453
1. (Bekanntmachung.)  Die Verwaltung der Postexpedition zu Oberstein, sowie die dortige Postfuhrenreprise ist vom 1. d. M. an dem bisherigen Post - Expeditions - Gehülfen Friedrich Scriba vom Königlich Preußischen General - Postamt zu Berlin, unter Zustimmung der Regierung II. übertragen worden.
      Birkenfeld, den 11. August 1842
            Großherzoglich Oldenburgische Regierung II.
                                                         v. Finckh.
                                                v. W e d d e r k o p.
Nr. 42 17.10.1860
Ziffer 1
Seite 725
1. (Bekanntmachung.)  Die Verwaltung der Postexpedition zu Oberstein ist nach einer Mittheilung des Königlich Preußischen Oberpostdirectors zu Trier nach dem Ausscheiden des bisherigen Postexpediteurs Scriba am 01. d. M. dem Gastwirt Carl Bruch zu Oberstein übertragen worden.
      Birkenfeld, den 06. Oktober 1860
                         Großherzoglich Oldenburgische Regierung.
                                                                  v. Finckh.
                                                                M e r l i n g.
Nr. 43 21.10.1863
Ziffer 1
Seite 809
1. (Bekanntmachung.)  Nach einer Mittheilung des Königlich Preußischen Oberpost - Direction zu Trier ist die Verwaltung der Post - Expedition zu Oberstein nach dem freiwilligen Ausscheiden des Post - Expedeteurs Bruch dem Gastwirt Julius Loch vom 1. d. M. an übertragen worden.
      Birkenfeld, den 13. Oktober 1863
                         Großherzoglich Oldenburgische Regierung.
                                                                  v. Finckh.
                                                                M e r l i n g.
Nr. 32 06.08.1873
Ziffer 29
Seite 727
29. (Bekanntmachung.)  Zu Oberstein wird am 16. August d. J. eine Telegraphen - Station mit beschränktem Dienst (efr. §. 4 der Telegraphen - Ordnung für das Deutsche Reich) eröffnet werden.
      Frankfurt a. M., den 30. Juli 1873
                         Kaiserliche Telegraphen - Direction
Nr. 50 08.12.1880
Ziffer 25
Seite 996
25. (Bekanntmachung.)  Versetzt ist der Postsecretär Schulte von Frankfurt a. M. nach Oberstein.
      Trier, den 02. December 1880
                         Der Kaiserliche Ober - Post - Directior
                       G e h e i m e   P o s t r a t h     K ü h n e.
     
Nr. 21 27.05.1891
Ziffer 30
Seite 578
31. (Bekanntmachung.)  Vom 1. Juni ab erhalten die Personenpost von Kempfeld nach Idar und die 1. Personenpost von Idar nach Oberstein Bahnhof den nachstehend bezeichneten Gang:
          
aus Kempfeld um 5,25 früh
in Idar um 6,55 vormittags
aus Idar um 7,10 vormittags
in Oberstein Bhf. um 7,50 vormittags

     Den 24. Mai 1891                                      J. V. C l a s s e n

Nr. 40 30.09.1896
Ziffer 23
Seite 744

23. (Aenderung im Postengange.)  Vom 1. October ab werden folgende Posten auf Landwegen zu den nachstehend angegebenen veränderten Zeiten abgefertigt werden:

I.

Die Personenposten

1)

von Herrstein nach Fischbach (Nahe aus Herrstein um 10 Uhr 40 Minuten nachmittags,

2)

von Wadern (Bez. Trier)  nach Türkismühle aus Wadern um 9 Uhr 25 Minuten vormittags,

3)

von Türkismühle nach Wolfersweiler I. Fahrt aus Türkismühle um 1 Uhr 40 Minuten nachmittags.

4)

von Kempfeld nach Idar und Oberstein aus Kempfeld um 11 Uhr 5 Minuten vormittags, aus Idar um 12 Uhr 55 Minuten nachmittags,

5)

von Lauterecken nach Fischbach (Nahe) aus Lauterecken um 5 Uhr 15 Minuten vormittags.

II.

Die zur Postsachenbeförderung benutzten Privat-Personenfuhrwerke.
von Herrstein nach Fischbach (Nahe) aus Herrstein um 5 Uhr 35 Minuten nachmittags.

III.

Die Landpostfahrten
1) von Niederbrombach nach Kronweiler aus Niederbrombach um 12 Uhr 40 Minuten nachmittags,
2) von Baumholder nach Heimbach (Nahe) aus Baumholder um 11 Uhr 40 Minuten vormittags.

      Den 24. September 1896                        J. V.: C l a s s e n

Nr. 38 22.09..1897
Ziffer 17
Seite 593
17. (Aenderung im Postengange.)  Vom 1. October ab werden die nachbezeichneten Personenposten zu den nachstehenden angegebenen veränderten Zeiten abgefertigt werden:

a.

die Personenposten

1) 

von Oberstein (Bahnhof) nach Morbach (Bez. Trier):
aus Oberstein (Bahnhof) um 8 Uhr 40 Minuten vormittags,

2)

von Hottenbach nach Fischbach (Nahe): 
aus Hottenbach um 4 Uhr 30 Minuten früh,

3)

zwischen Heimbach (Bahnhof) und Baumholder bei der ersten Fahrt:
aus Heimbach (Bahnhof) um 8 Uhr 55 Minuten vormittags,
aus Baumholder um 6 Uhr 10 Minuten vormittags,

4)

von Wolfersweiler nach Türkismühle bei der ersten Fahrt:
aus Wolfersweiler um 6 Uhr 30 Minuten vormittags,

b.

das Privat-Personenfuhrwerk
zwischen Fischbach und Hottenbach:
aus Fischbach um 9 Uhr 30 Minuten vormittags,
aus Hottenbach um 11 Uhr 40 Minuten vormittags.

c.

die Landpostfahrten
von Berschweiler nach Heimbach (Bahnhof) bei der ersten Fahrt:
aus Berschweiler um 6 Uhr 5 Minuten vormittags.

d.

die 1. Güterpost
von Oberstein nach Idar um 7 Uhr 35 Minuten vormittags.

     Den 14. September 1897                          T h e u s n e r

Nr. 17 27.04.1898
Ziffer 36
Seite 340
36. (Bekanntmachung.)  Vom 1. Mai ab wird die Personenpost zwischen Oberstein und Idar bei der 4. Fahrt aus Oberstein (Bahnhof) um 9 Uhr 30 abends abgelassen werden.
      Den 20. April 1898                                    T h e u s n e r
Nr. 17 27.04.1898
Ziffer 36
Seite 340
36. (Personalveränderung.)  Versetzt sind:
der Postdirector Meyer von Oberstein nach Enden.
der Postkassierer Drees aus Darmstadt als comm. Postdirector nach Oberstein.
der Postassistent Wichter von Oberstein nach Saarbrücken.
der Postassistent Burger in Birkenfeld (Fürstenthum) ist als solcher etatsmäßig angestellt worden.
      Den 20. April 1898                                      T h e u s n e r
Nr. 38 21.09.1898
Ziffer 14
Seite 513
14. (Bekanntmachung.)  In Oberstein-Idar ist am 16. eine Stadt-Fernsprecheinrichtung eröffnet worden.
Die Dienststunden für die Vermittlungsanstalt in Oberstein sind an Werktagen auf die Zeit von 7 (8) Uhr vormittags bis 9 Uhr nachmittags, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen auf die Zeit von 7 (8) Uhr bis 9 Uhr vormittags, von 12 Uhr bis 1 Uhr und von 5 Uhr bis 6 Uhr nachmittags festgesetzt.        
     Den 16. September 1898                           J. V. C l a s s e n
Nr. 3 22.01.1903
Ziffer 17
Seite 15
7. (Bekanntmachung.)  Die jährliche Bauschgebühr für die an das hiesige (Obersteiner) Stadtfersprechnetz angeschlossenen Sprechstellen erhöht sich am 1. April von 10 Mark auf 120 Mark.
      Den 14. Januar 1903                                    D r e e s
Nr. 3 20.01.1921
Seite 18
(Bekanntmachung.)  
Im Ortsfernsprechnetz Oberstein-Idar ist die Zahl der Teilnehmer auf mehr als 50 angewachsen.
Nach den §§ 2 und 3 der Fernsprech-Gebührenordnung vom 20. Dezember 1899 (in der durch das Gesetz vom 6. Mai 1920 geänderten Fassung) erhöht sich der bisherige Pauschbetrag auf 600 Mark.
Teilnehmer, die wegen der erhöhten Gebühren nicht zahlen wollen, sind berechtigt, ihre Anschlüsse bis spätestens Ende Februar 1921 zum 1. April 1921 zu kündigen oder bis Ende Februar zu erklären, daß sie zum 1. April 1921 zur Zahlung von Grund- und Gesprächsgebühren übergehen wollen. Die Grundgebühr für jeden Anschluß der von der Vermittlungsstelle nicht weiter als 5 Kilometer entfernt ist, beträgt, wie bisher, jährlich 240 Mark, als Gesprächsgebühr werden für jede Verbindung 20 Pfennig berechnet.  Es müssen jedoch mindestens 40 derartige Ortsverbindungen bezahlt werden. Die Kündigungen und Erklärungen sind an das Postamt in Oberstein zu richten.

      Trier, den 17. Januar 1921                           O P D
Nr. 33 11.08.1921
Seite 210
(Bekanntmachung.)  
Die Pauschgebühr für Fernsprechanschlüsse fällt mit dem 1. Oktober fort. Die Grundgebühr für das Ortsfernsprechnetz Oberstein-Idar beträgt 500 Mark jährlich. Die Vergütung für Gesprächsverbindungen im Ortsverkehr beträgt 25 Pfennig, für jedes Gespräch; mindestens 10 Mark monatlich. Jeder Teilnehmer ist berechtigt, seinen Anschluß bis zum 1. September 1921 bis zum 30. September 1921 zu kündigen.

      Oberstein, den 08. August 1921    
Nr. 54 27.12.1929
Seite 217
Bekanntmachung.  
Am 13. Dezember 1929 wurde aus der Fernanlage der Reichspost an der Straße Mettnich - Selbach Broncedraht von 1,5 mm Stärke im Gewicht von 1,7 kg herausgeschnitten und entwendet. Die Täter sind unbekannt. Von der Reichspost sind auf die Ermittelung der Drahtdiebe und Hehler namhafte Belohnungen ausgesetzt. Ich ersuche um Nachforschung. PL. Nr. 478/29 N. 

      Oberstein, den 16. Dezember 1929         in V. K l a r
Nr. 53 31.12.1930
Seite255
Der Amtsanwalt / Bekanntmachung:
Am 4. Dezember 1930 wurde auf dem Postamte zu Türkismühle ein Fahrrad durch unbekannte Täter entwendet.
Beschreibung: Marke Kayser, Fabriknummer unbekannt, schwarzer Rahmen, gelbe Felgen. Das vordere Schutzblech ist etwas gekürzt. P.L.Nr. 457/30 N.

      Oberstein, den 10. Dez. 1930        Telegraphenbauamt