Nr. 18 | 06.05.1909 Ziffer 2 Seite 131 |
2. (Bekanntmachung.) Am 1. Mai d. J.
werden die von den Dienststellen des öffentlichen Wetterdienstes
aufgestellten Wettervorhersagungen telegraphisch durch die Post
verbreitet und durch Anschlag öffentlich bekannt gemacht. Die
Hülfsmittel der Wetterdienststellen sind jedoch auch nicht völlig
ausreichend, um immer zuverlässige Voraussagen aufstellen zu können,
zumal die Bezirke der Wetterdienststellen vorläufig noch recht groß
sind. Es wird daher außer den Voraussagen das Wichtigste des der
Wetterdienststelle zugegangenen Nachrichtenmaterials in Gestalt von
Wetterkarten veröffentlicht. Mit Hülfe einer solchen Wetterkarte
lassen sich für die eigene Gegend zutreffendere Voraussagen für den
nächsten Tag aufstellen, als es der entfernt wohnende Leiter der
Wetterdienststelle vermag, weil der lokale Beobachter den
Witterungsverlauf während der Mittagsstunden, in denen sich das Wetter
oft zu entscheiden pflegt, in Betracht ziehen kann. Die Wetterkarten,
welche zum Preise von 1,50 Mark vierteljährlich durch die Post bezogen
werden können, gelangen täglich vormittags an allen Dienststellen zur
Ausgabe. Zum besseren Verständnisse derselben ist im amtlichen Auftrage
eine "Anweisung zum Gebrauche der Wetterkarten" im Verlag von
P Parey in Berlin erschienen und von dort zum billigen Preise von 5 Pf.
zu beziehen. Es hat sich als vorteilhaft erwwiesen, wenn Gemeinden die Wetterkarten für ein oder mehrere hierfür geeignete Persönlichkeiten )Lehrer, Geistliche) halten, bei denen sich die Gemeindemitglieder nach den Wetteraussichten für ihre spezielle Gegend erkundigen können. Die Karten müssen alsdann regelmäßig sofort nach Erscheinen durch Anschlag veröffentlicht werden, damit Interessenten in der Lage sind, sich nach der Wettervorhersage erkundigen zu können. Den 28. April 1909 P r a l l e |
Nr. 11 | 17.03.1910 Ziffer 4 Seiten 60/61 |
2. (Bekanntmachung.) Die
Öffentliche Wetterdienststelle zu Frankfurt a. M. hat mit der
Kaiserlichen Oberpostdirektion die Vereinbarung getroffen, wonach die
Wetterkarten für das Fürstenthum Birkenfeld vom 1. April d. J. ab
schon mit dem Zuge 11 Uhr 20 Minuten aus Frankfurt abgehen, sodaß sie
noch am demselben Tage hier ausgetragen werden. Da die Wettervorhersage
für den nächsten Tag gilt, erfahren die Abonnenten der Wetterkarte das
voraussichtliche Wetter schon am Abend vorher. Es ist zu erwarten, daß
sich infolge dieser wesentlich früheren Zustellung der Wetterkarten
Landwirte, Gewerbetreibende und sonstige Interessenten in höherem Grade
als bisher dazu entschließen werden, die Wetterkarte bei der Post zu
abonnieren. Den 12. März 1910 W i l l i c h |
Nr. 18 | 27.04.1912 Ziffer 34 Seite 180 |
34. (Bekanntmachung.) Mit dem 1. d.
M. ist für das Saar- und Nahetal eine der Wetterdiensthauptstelle in
Frankfurt unterstellte besondere Wetterdienstnebenstelle errichtet.
Infolge dieser Neueinrichtung ist es möglich, die Wetterkarten für das
Fürstentum schon mit dem Saarbrücken um 11 Uhr 5 Minuten verlassenden,
in Birkenfeld 12 Uhr 45 Minuten, in Oberstein 1 Uhr 24 Minuten, in Kirn
1 Uhr 49 Minuten eintreffenden Personenzuge zum Versandt zu bringen. Die
Wetterkarten werden daher in fast allen Orten des Fürstentums noch am
Ausgabetage bestellt werden. Die von der Nebenstelle herausgegebenen Wetterkarten berücksichtigen ganz besonders die Wetterverhältnisse des Fürstentums und stimmen allein überein mit der im Fürstentum verbreiteten telegraphischen Wettervorhersage. Es wird daher der Bezug der Saarbrücker Wetterkarte dringend empfohlen. Den 24. April 1911 W i l l i c h |
Nr. 12 | 21.03.1912 Ziffer 12 Seiten 118/119 |
12. (Bekanntmachung.) Durch die von
Beamten der Wetterdienststelle Frankfurt a. M. im vorigen Jahre
abgehaltenen Kurse zu Idar, Oberstein, Türkismühle und Birkenfeld ist
die weitaus größte Zahl der Lehrer des Fürstentums in die Wetterkunde
eingeführt und zur Aufstellung von Beobachtungen sowie zur Handhabung
wetterkundlichen Unterrichts in der Schule angeleitet worden. Angesichts
der praktischen Bedeutung der Wetterkunde insbesondere für die
Landwirtschaft muß gewünscht werden, daß die Ergebnisse der Kurse
festgehalten und für die Allgemeinheit nutzbar gemacht werden. Es
erscheint gegenwärtig noch verfrüht, Vorschriften über den Betrieb
der Wetterkunde im Volksschulunterricht zu geben oder die Wetterkunde
als selbstständiges Unterrichtsfach einzuführen. Andere
Unterrichtsfächer, besonders die Naturkunde und die Erdkunde, geben
jedoch hinreichend Gelegenheit, die Grundlagen der Wetterkunde zu
behandeln. Zu8 Beobachtungen durch die Schüler bieten sich die Pausen
und die Zeit vor Beginn und nach Schluß des Unterrichts. Die Kinder
können angehalten werden, sich tagtäglich die ausgehängte Wetterkarte
anzusehen und die Vorhersage der vorletzten Karte auf ihre
Zuverlässigkeit zu prüfen. Die Regierung erwartet von den Lehrern,
daß sie es sich angelegen sein lassen, die sich bietenden Gelegenheiten
zu wetterkundlichen Unterweisungen zu nutzen. Den Schulvorständen wird dringend anheimgegeben, für die Beschaffung der notwendigen Hülfsmittel für den wetterkundlichen Unterricht zu sorgen. In erster Linie notwendig ist der Bezug der Wetterkarte für jede Schule. Bei ihrem Aushang im oder am Schulgebäude wird darauf zu achten sein, daß sie jedem Gemeindebürger stets zugänglich ist. Ebenso notwendig ist die Anschaffung des vor kurzem erschienenen Lehrbuches von Linke - Clößner, "Der wetterkundliche Unterricht" (Frankfurt a. M. bei Auffarth; Prreis geb. 3,50 Mark). Dringend erwünscht sind sodann noch einige einfache Instrumente sowie kleine Beobachtungsformulare, über welche das genannte Buch näheres angibt. Es wird Sache der Lehrer sein, wegen Beschaffung der Apparate bei den Schulvorständen bestimmte Anträge zu stellen. Die Herren Vorsitzenden der Schulvorstände wollen bis zum 1. Mai d. J. berichten, welche Hülfsmittel angeschafft worden sind. Den 16. März 1912 W i l l i c h |
Nr. 49 | 01.06.1916 Ziffer 8 Seite 295 |
12. (Bekanntmachung.) Die Regierung
weist darauf hin, daß der stets wiederkehrende Wunsch, die
telegraphischen Wettervorhersagen durch Vermittlung von
Privatanschlüssen unentgeltlich auf dem Wege des Fernspruchs nach Orten
ohne Postamt zu übermitteln und sie beim Ortsschöffen oder am
Ortsbriefkasten auszuhängen, nicht erfüllt werden kann. Es muß
solchen Interessenten vielmehr überlassen bleiben, die telegraphischen
Wettervorhersagen gegen die geringe Postgebühr im Abonnementswege zu
beziehen. Den 29. Mai 1916 P r a l l e |
Nr. 50 | 08.06.1916 Ziffer 3 Seite 309 |
12. (Bekanntmachung.) Vom 1. Oktober
ab werden wieder bei allen Postanstalten Abonnements auf die
Saarbrücker Wetterkarte und die telegraphische Wettervorhersage
angenommen. Der Bezugspreis für die Wetterkarte beträgt 1/4-jährlich
1,50 Mark, zuzüglich 42 Pfennig Zustellgebühr. Im Hinblick auf die
Bedeutung der Karte für das gute Einbringen der Feldfrüchte, sowie die
landwirtschaftlichen Herbst-, Winter- und Frühlingsarbeiten wird das
Abonnement auf dieselbe besonders den landwirtschaftlichen Kreisen
enpfohlen. Den 15. September 1916 W i l l i c h |