Nr. 18 06.05.1909
Ziffer 2
Seite 131
2. (Bekanntmachung.)  Am 1. Mai d. J. werden die von den Dienststellen des öffentlichen Wetterdienstes aufgestellten Wettervorhersagungen telegraphisch durch die Post verbreitet und durch Anschlag öffentlich bekannt gemacht. Die Hülfsmittel der Wetterdienststellen sind jedoch auch nicht völlig ausreichend, um immer zuverlässige Voraussagen aufstellen zu können, zumal die Bezirke der Wetterdienststellen vorläufig noch recht groß sind. Es wird daher außer den Voraussagen das Wichtigste des der Wetterdienststelle zugegangenen Nachrichtenmaterials in Gestalt von Wetterkarten veröffentlicht. Mit Hülfe einer solchen Wetterkarte lassen sich für die eigene Gegend zutreffendere Voraussagen für den nächsten Tag aufstellen, als es der entfernt wohnende Leiter der Wetterdienststelle vermag, weil der lokale Beobachter den Witterungsverlauf während der Mittagsstunden, in denen sich das Wetter oft zu entscheiden pflegt, in Betracht ziehen kann. Die Wetterkarten, welche zum Preise von 1,50 Mark vierteljährlich durch die Post bezogen werden können, gelangen täglich vormittags an allen Dienststellen zur Ausgabe. Zum besseren Verständnisse derselben ist im amtlichen Auftrage eine "Anweisung zum Gebrauche der Wetterkarten" im Verlag von P Parey in Berlin erschienen und von dort zum billigen Preise von 5 Pf. zu beziehen.
Es hat sich als vorteilhaft erwwiesen, wenn Gemeinden die Wetterkarten für ein oder mehrere hierfür geeignete Persönlichkeiten )Lehrer, Geistliche) halten, bei denen sich die Gemeindemitglieder nach den Wetteraussichten für ihre spezielle Gegend erkundigen können. Die Karten müssen alsdann regelmäßig sofort nach Erscheinen durch Anschlag veröffentlicht werden, damit Interessenten in der Lage sind, sich nach der Wettervorhersage erkundigen zu können.

      Den 28. April 1909                                    P r a l l e
Nr. 11 17.03.1910
Ziffer 4
Seiten 60/61
2. (Bekanntmachung.)  Die Öffentliche Wetterdienststelle zu Frankfurt a. M. hat mit der Kaiserlichen Oberpostdirektion die Vereinbarung getroffen, wonach die Wetterkarten für das Fürstenthum Birkenfeld vom 1. April d. J. ab schon mit dem Zuge 11 Uhr 20 Minuten aus Frankfurt abgehen, sodaß sie noch am demselben Tage hier ausgetragen werden. Da die Wettervorhersage für den nächsten Tag gilt, erfahren die Abonnenten der Wetterkarte das voraussichtliche Wetter schon am Abend vorher. Es ist zu erwarten, daß sich infolge dieser wesentlich früheren Zustellung der Wetterkarten Landwirte, Gewerbetreibende und sonstige Interessenten in höherem Grade als bisher dazu entschließen werden, die Wetterkarte bei der Post zu abonnieren.
      Den 12. März 1910                                    W i l l i c h
Nr. 18 27.04.1912
Ziffer 34
Seite 180
34. (Bekanntmachung.)  Mit dem 1. d. M. ist für das Saar- und Nahetal eine der Wetterdiensthauptstelle in Frankfurt unterstellte besondere Wetterdienstnebenstelle errichtet. Infolge dieser Neueinrichtung ist es möglich, die Wetterkarten für das Fürstentum schon mit dem Saarbrücken um 11 Uhr 5 Minuten verlassenden, in Birkenfeld 12 Uhr 45 Minuten, in Oberstein 1 Uhr 24 Minuten, in Kirn 1 Uhr 49 Minuten eintreffenden Personenzuge zum Versandt zu bringen. Die Wetterkarten werden daher in fast allen Orten des Fürstentums noch am Ausgabetage bestellt werden.
Die von der Nebenstelle herausgegebenen Wetterkarten berücksichtigen ganz besonders die Wetterverhältnisse des Fürstentums und stimmen allein überein mit der im Fürstentum verbreiteten telegraphischen Wettervorhersage. Es wird daher der Bezug der Saarbrücker Wetterkarte dringend empfohlen.
      Den 24. April 1911                                     W i l l i c h
Nr. 12 21.03.1912
Ziffer 12
Seiten 118/119
12. (Bekanntmachung.)  Durch die von Beamten der Wetterdienststelle Frankfurt a. M. im vorigen Jahre abgehaltenen Kurse zu Idar, Oberstein, Türkismühle und Birkenfeld ist die weitaus größte Zahl der Lehrer des Fürstentums in die Wetterkunde eingeführt und zur Aufstellung von Beobachtungen sowie zur Handhabung wetterkundlichen Unterrichts in der Schule angeleitet worden. Angesichts der praktischen Bedeutung der Wetterkunde insbesondere für die Landwirtschaft muß gewünscht werden, daß die Ergebnisse der Kurse festgehalten und für die Allgemeinheit nutzbar gemacht werden. Es erscheint gegenwärtig noch verfrüht, Vorschriften über den Betrieb der Wetterkunde im Volksschulunterricht zu geben oder die Wetterkunde als selbstständiges Unterrichtsfach einzuführen. Andere Unterrichtsfächer, besonders die Naturkunde und die Erdkunde, geben jedoch hinreichend Gelegenheit, die Grundlagen der Wetterkunde zu behandeln. Zu8 Beobachtungen durch die Schüler bieten sich die Pausen und die Zeit vor Beginn und nach Schluß des Unterrichts. Die Kinder können angehalten werden, sich tagtäglich die ausgehängte Wetterkarte anzusehen und die Vorhersage der vorletzten Karte auf ihre Zuverlässigkeit zu prüfen. Die Regierung erwartet von den Lehrern, daß sie es sich angelegen sein lassen, die sich bietenden Gelegenheiten zu wetterkundlichen Unterweisungen zu nutzen.
Den Schulvorständen wird dringend anheimgegeben, für die Beschaffung der notwendigen Hülfsmittel für den wetterkundlichen Unterricht zu sorgen. In erster Linie notwendig ist der Bezug der Wetterkarte für jede Schule. Bei ihrem Aushang im oder am Schulgebäude wird darauf zu achten sein, daß sie jedem Gemeindebürger stets zugänglich ist. Ebenso notwendig ist die Anschaffung des vor kurzem erschienenen Lehrbuches von Linke - Clößner, "Der wetterkundliche Unterricht" (Frankfurt a. M. bei Auffarth; Prreis geb. 3,50 Mark). Dringend erwünscht sind sodann noch einige einfache Instrumente sowie kleine Beobachtungsformulare, über welche das genannte Buch näheres angibt. Es wird Sache der Lehrer sein, wegen Beschaffung der Apparate bei den Schulvorständen bestimmte Anträge zu stellen.
Die Herren Vorsitzenden der Schulvorstände wollen bis zum 1. Mai d. J. berichten, welche Hülfsmittel angeschafft worden sind.

      Den 16. März 1912                                      W i l l i c h
Nr. 49 01.06.1916
Ziffer 8
Seite 295
12. (Bekanntmachung.)  Die Regierung weist darauf hin, daß der stets wiederkehrende Wunsch, die telegraphischen Wettervorhersagen durch Vermittlung von Privatanschlüssen unentgeltlich auf dem Wege des Fernspruchs nach Orten ohne Postamt zu übermitteln und sie beim Ortsschöffen oder am Ortsbriefkasten auszuhängen, nicht erfüllt werden kann. Es muß solchen Interessenten vielmehr überlassen bleiben, die telegraphischen Wettervorhersagen gegen die geringe Postgebühr im Abonnementswege zu beziehen.
      Den 29. Mai 1916                                       P r a l l e
Nr. 50 08.06.1916
Ziffer 3
Seite 309
12. (Bekanntmachung.)  Vom 1. Oktober ab werden wieder bei allen Postanstalten Abonnements auf die Saarbrücker Wetterkarte und die telegraphische Wettervorhersage angenommen. Der Bezugspreis für die Wetterkarte beträgt 1/4-jährlich 1,50 Mark, zuzüglich 42 Pfennig Zustellgebühr. Im Hinblick auf die Bedeutung der Karte für das gute Einbringen der Feldfrüchte, sowie die landwirtschaftlichen Herbst-, Winter- und Frühlingsarbeiten wird das Abonnement auf dieselbe besonders den landwirtschaftlichen Kreisen enpfohlen.
      Den 15. September 1916                           W i l l i c h