Nr. 24 13.06.1825
Ziffer 
Seite 133
Zur Beseitigung der Anstände, welche sich bey Zahlung postamtlicher Ausgaben an hiesige Postkasse erhoben haben, hat die general - Postdirection verfügt: daß bey Erhebung der Porto - Gebühren die Preußische Münze nur nach dem von herzoglicher Regierung bestimmten Tarif, und so wie solche bey den herzoglichen Staats - Cassen erhoben wird, angenommen werden soll.
      Birkenfeld, den 01. Juny 1825
                                                      Postmeister
                                                  A c h e n b a c h