Das neu gebaute Haus Emmerich in der Schneewiesenstraße

Die Birkenfelder Post zieht um in das neu erbaute Haus Emmerich, die spätere Löwenburg.

In der Schneewiesenstraße, erbaute Postmeister Christian Emmerich ein neues Haus, die spätere Löwenburg. Seine Frau richtete hier eine Gaststube ein. Auch Räumlichkeiten zur Einrichtung der Post waren ausreichend vorhanden. So empfahl Emmerich der Post den Umzug und wies zudem auf den Vorteil hin, dass er auch dort wohne. Hierzu war im Amtsblatt Nr. 32 vom 5. August 1863 auf Seite 685 zu lesen:
„(Bekanntmachung.) Bis zum 9. d. M. wird das Post-Amt in das von dem Postmeister Emrich bewohnte Haus in der Schneewiesenstraße verlegt sein; indem das Publikum hiervon in Kenntnis gesetzt wird, verbindet man damit die Anzeige, dass das Gasthaus zur Post eine Haltestelle ist, wo Postreisende, nach vorhergegangener Einschreibung, auch ein- und aussteigen können. Gleichzeitig wird bemerkt, dass an andern Stellen in der Stadt nicht mehr angehalten werden wird”.
Birkenfeld, den 1. August 1863
                                                                                                         Post-Amt
                                                                                                         E m r i c h

Am 17. Juli 1863 kam es zur Unterzeichnung des neuen Mietvertrages, beginnend ab dem 1. August 1863, zwischen Herrn Emmerich und dem Königlichen Bezirks-Post-Inspektor Bachvogel.

Der neue Mietvertrag vom 17. Juli 1863 

Unter Vorbehalt der Genehmigung der Königl. Ober-Post-Direction zu Trier ist zwischen dem Königl. Bezirks-Post-Inspector Bachvogel und dem Postmeister Emmerich in Birkenfeld nachstehender Mieth-Contract vom 1. August 1863 ab auf unbestimmte Zeit, und unter Vorbehalt einer beiden Teilen freistehenden sechsmonatlichen Kündigung abgeschlossen worden.

 

§ 1

Herr Emmerich vermiethet der Preußischen Postverwaltung in seinem neu erbauten Hause zu Birkenfeld
a, das bei dem Eintritte in das Haus rechts zur Straße gelegene, mit drei Fenstern nach der Straße 
versehene Zimmer zum Postbureau
b, das daneben liegende und mit dem ersten Zimmer durch eine Thür verbundene Zimmer, zum 
Aufstellen der Registratur “und Drucksachen” Schränke, nur
c, das nebenbei auch durch eine Thür verbundene Zimmer zu einer Packkammer.

 

§ 2

Herr Emmerich verpflichtet sich, in seinem vorgedachten Hause links beim Eintritt eine Passagierstube einzurichten und zu unterhalten. Die Einrichtung der Passagierstube muss den bestehenden Vorschriften entsprechen, namentlich muss die Passagierstube anständig möblirt, d. h. mit einem Sopha, einer Klingel, den erforderlichen Tischen und Stühlen versehen sein. Dieselbe muß stets reinlich gehalten, bei Anwesenheit von Postreisenden gut erleuchtet, zur Winterzeit geheizt und bei Ankunft der Posten, sei es bei Tage, oder Nachtzeit, zugänglich sein. Die Passagierstube muss mit einem Klingelzug, mit einem Schreibzeug und einem Schlüssel zur Retraite versehen sein. Die zur Erleuchtung und Heizung der Passagierstube erforderlichen Materialien sind von dem Vermiether zu liefern.
Herr Emmerich unterwirft sich in Betreff der Passagierstuben-Angelegenheiten den Anordnungen und Vorschriften der Postbehörde und erklärt sich hiermit, bei jeder begründet befundenen Beschwer-de eine Ordnungsstrafe bis zu einem Thaler zu erlegen.

 

§ 3

Herr Emmerich verpflichtet sich, für das Tapezieren, resp. Ausweißen der vermietheten Räume auf seine Kosten zu sorgen und auf die Dauer der Contractzeit alle nach Anordnung der Postverwaltung nöthigen Reperaturen zu übernehmen, so daß die Diensträume sich stets in einem durchaus anstän-digen und zweckentsprechenden Zustande befinden. Namentlich verpflichtet er sich, für den sicheren Verschluß der Postdienst-Corale durch Anbringen guter Schlösser an den Thüren und starker Fensterläden, auf seine Kosten zu sorgen.

 

§ 4

Für obige Leistungen empfängt der Hr. Emmerich durch Vermittlung des Post-Amts zu Birkenfeld eine Miethe von 114 rT, buchstäblich „Einhundert und vierzehn Thaler” jährlich in monatlichen Raten postnumerando aus der Ober-Post-Kasse zu Trier.

 

§ 5

Sollte etwa im Verlaufe der Mieth-Periode mit dem Königl. Post-Amte in Birkenfeld eine Telegraphen-Station vereinigt werden, so steht der Postverwaltung das Recht zu, die gemietheten Räume auch zum Telegraphierdienst zu benutzen, und die sowohl zur Herstellung der Station, als auch zum telegraphischen Betriebe erforderlichen Einrichtungen zu treffen, ohne daß aus Anlaß dieser, für Staatsrechung erfolgender Einrichtungen oder wegen des stattfindenden telegraphischen Betriebes der Vermiether eine Erhöhung der in §. 4 festgesetzten Miethpreises oder eine sonstige Entschädigung zu beanspruchen berechtigt ist.

 

§ 6

Die Stempelkosten zu gegenwärtigem Mieth-Contract fallen dem Vermiether zur Last.
So geschehen zu Birkenfeld und in Gegenwart von zwei Zeugen unterschrieben, am dreizehnten Juli achtzehnhundertdreiundsechzig.
                    Brachvogel      Postinspector
                    Litzenberger    Zeuge
                    Geiß                Zeuge
Der obige Contract wird hierauf genehmigt und bestätigt.

Trier, den 17. Juli 1863 .
Der Ober-Post-Director .
Meyer .

 

Die  rechte Abbildung zeigt das von  C. Emmerich  erbaute
Haus in der Schneewiesenstraße,  wie es wohl ursprünglich
ausgesehen hat. Das unten gezeigte Bild zeigt das Gebäude
wie es im Jahre 2007 aussieht. In den ehemaligen Posträu-
men befindet sich nun ein Second-Hand-Shop.

Achtung!
Das rechte Bild
ist  retuschiert.

Das ehemals neu erbaute Haus Emmerich in der Schneewiesenstraße.

1868 nach dem Tode des Postmeisters Emmerich wurde Birkenfeld Post-Expedition 1. Klasse unter dem Post-Expeditor Litzenberger als Vorsteher. Doch schon 1871 erhielt die Post-Expedition wieder die Bezeichnung Postverwaltung und Litzenberger wurde Postsekretär. Litzenberger standen bei der Amtsübernahme zwei untergeordnete Beamte zur Seite, von denen einer bereits seit 1866 die dem Postamt zugeteilte Telegraphenstelle verwaltete, ebenso zwei Landbriefträger, ein Ortsbriefträger und ein Paketzusteller.

Bereits am 27. Mai 1868 bat Litzenberger in einem Schreiben an die Königlich Preußische Ober-Post Direction in Trier um die Verlegung der Post dahin, wo auch er wohnen würde. Weitere Schreiben folgten. Litzenberger hatte im Vorfeld mehrmalig die Witwe Emmerich um die Möglichkeit ersucht, in ihrem Haus in der Schneewiesenstraße für sich und seine Familie eine Wohnmöglichkeit zu bekommen. Diese lehnte dieses Begehren jedoch stets ab, und deshalb beschwerte sich Litzenberger mit den Worten:
„. . . sie besitzt Vermögen, betreibt Schankwirtschaft und hat ihr Haus bis unters Dach voller Chambre-Gardisten angefüllt”.
Litzenberger schlägt der Post am 24. September 1871 andere geeignete Häuser vor, unter anderem auch das Warth`sche Haus in der Achtstraße, worauf die Witwe Emmerich der Post eine Absenkung der Miete auf jährlich 50 Taler anbietet, gegebenenfalls auch völlig auf die Miete zu verzichten.