Nr. 29 19.07.1906
Ziffer 3
3. (Bekanntmachung.)  Nachstehende Verfügung des Reichs-Postamts wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht
      Den 14. Juli 1906                                    A h l h o r n

Verfügung:
Nr. 76  Unzureichend frankierte Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere und Warenproben des Orts- und Nachbarortsverkehrs.
                                                               Berlin, den 29. Juni 1906
Zur Erleichterung des Uebergangs wird hiermit bestimmt, daß für alle im Monat Juli eingelieferte Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere und Warenproben, sowie für zusammengepackte Drucksachen, Geschäftspapiere und Warenproben des Orts- und Nachbarortsverkehrs, die von den Ansendern irrtümlich nach den alten Taxsätzen frankiert sind, lediglich der fehlende einfache Portobetrag zu erheben ist; es findet also bei diesen Sendungen weder eine Verdoppelung des Fehlbetrags noch eine Abrundung auf eine durch 5 teilbare Pfennigsumme statt.
                                          In Vertretung des Reichskanzlers
                                                            K r a e t k e